BGH hat Anforderungen an Betriebskostenabrechnung gelockert Mit seinem Urteil vom 20. Januar 2016 (VIII ZR 93/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH), die Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung gelockert. Die neue Regelung kommt besonders Vermietern größerer Wohnanlagen zugute, denn einzelne Rechenschritte, die aufschlüsseln, wie die umlagefähigen Gesamtkosten ermittelt wurden, müssen in der Abrechnung nun nicht mehr angegeben…