Vermieter müssen seit 1. November 2016 bei Auszug ihrer Mieter keine Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung mehr erteilen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes am 1. November 2015, sind Vermieter verpflichtet, Mietern sowohl den Einzug als auch den Auszug zu bestätigen (sog. Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung). Diese Bescheinigung muss der Mieter beim Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn er sich an-…