Wichtig ist, dass sich kein Mieter benachteiligt fühlt
Wir leiden nicht gerade an einem Mangel an Gesetzen und Vorschriften in unserem Land. Dennoch kann eine Hausordnung für größere Mietshäuser sinnvoll sein, insofern sie hilft, das friedliche Miteinander der Mieter nach dem Motto „gleiches Recht für alle“ zu regeln. Denn gegenseitige Rücksichtnahme ist nicht immer selbstverständlich.
Der eine ärgert sich über den SlalomParcours rund um Fahrräder und Bobby-Cars im Hausflur, die andere nervt das unmelodische Geigenspiel des Wohnungsnachbarn zur Mittagszeit. Und der Dritte fragt sich: „Warum soll ich die Treppen putzen, wenn Herr B. keinen Lappen in die Hand nimmt?“. Eine Hausordnung wird meist dann hervorgekramt, wenn es Ärger gibt.
Doch regeln die privatrechtlichen Vorschriften nicht nur das Zusammenleben der Bewohner (z.B. durch Ruhezeiten) und die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Garten, Grill- oder Spielplatz, Wasch- und Abstellräumen: Es geht auch um die Sicherheit der Bewohner vor Bränden (Freihalten von Fluchtwegen), Wasserschäden oder Einbruch.
Ein weiterer Bereich befasst sich mit Schutz und Erhalt des Gebäudes (Kehrdienst, Treppenhausputzen, Müllentsorgung). Um Schimmelbildung vorzubeugen, werden auch gerne Hinweise zum Lüften und Heizen der Wohnung in die Hausordnung aufgenommen.
Schutz des Privatlebens Was über diese Bereiche hinausgeht und etwa in das Privatleben der Mieter eingreift, hat in der Hausordnung nichts zu suchen. Sie darf grundsätzlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder den Mieter in seinem Wohnrecht beschränken.
Der Nachbar darf also musizieren, insofern er die gesetzlichen Ruhezeiten (wochentags von 22 Uhr bis 6 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, samstags von 19 Uhr bis 8 Uhr und sonntags ganztägig) einhält. Sinnvoll wäre es, wenn Eltern ihre Kinder darauf hinwiesen, doch das ist nicht verpflichtend und Klagen wegen Kinderlärm scheitern meist vor Gericht. Ebenso wie Versuche des Vermieters, nächtliche Störungen durch ein Bade- bzw. Dusch- oder ein Besuchsverbot nach 22 Uhr zu verbieten. Auch zu strenge Maßnahmen zum Schutz bzw. Erhalt des Wohnraums enden vor der Privatsphäre des Mieters. Solange nichts zu Bruch geht, darf dieser die Wohnung nach eigenem Gusto gestalten. Auch das Halten von Haustieren kann der Vermieter nicht kategorisch verbieten, gewisse Vorgaben sind jedoch erlaubt.
Es geht um die Wurst Zankapfel der Saison ist das Grillen. Gibt es keine Einschränkung im Mietvertag, so kann die Wurst auf dem Rost gebrutzelt werden – so lange sich kein Nachbar gestört fühlt. Wie lange und wie oft die Kohle brennen darf, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ein Elektrogrill hilft, Ärger zu
Wir leiden nicht gerade an einem Mangel an Gesetzen und Vorschriften in unserem Land. Dennoch kann eine Hausordnung für größere Mietshäuser sinnvoll sein, insofern sie hilft, das friedliche Miteinander der Mieter nach dem Motto „gleiches Recht für alle“ zu regeln. Denn gegenseitige Rücksichtnahme ist nicht immer selbstverständlich.
Der eine ärgert sich über den SlalomParcours rund um Fahrräder und Bobby-Cars im Hausflur, die andere nervt das unmelodische Geigenspiel des Wohnungsnachbarn zur Mittagszeit. Und der Dritte fragt sich: „Warum soll ich die Treppen putzen, wenn Herr B. keinen Lappen in die Hand nimmt?“. Eine Hausordnung wird meist dann hervorgekramt, wenn es Ärger gibt.
Doch regeln die privatrechtlichen Vorschriften nicht nur das Zusammenleben der Bewohner (z.B. durch Ruhezeiten) und die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Garten, Grill- oder Spielplatz, Wasch- und Abstellräumen: Es geht auch um die Sicherheit der Bewohner vor Bränden (Freihalten von Fluchtwegen), Wasserschäden oder Einbruch.
Ein weiterer Bereich befasst sich mit Schutz und Erhalt des Gebäudes (Kehrdienst, Treppenhausputzen, Müllentsorgung). Um Schimmelbildung vorzubeugen, werden auch gerne Hinweise zum Lüften und Heizen der Wohnung in die Hausordnung aufgenommen.
Schutz des Privatlebens Was über diese Bereiche hinausgeht und etwa in das Privatleben der Mieter eingreift, hat in der Hausordnung nichts zu suchen. Sie darf grundsätzlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder den Mieter in seinem Wohnrecht beschränken.
Der Nachbar darf also musizieren, insofern er die gesetzlichen Ruhezeiten (wochentags von 22 Uhr bis 6 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, samstags von 19 Uhr bis 8 Uhr und sonntags ganztägig) einhält. Sinnvoll wäre es, wenn Eltern ihre
vermeiden, denn wer die Nachbarwohnung einräuchert, riskiert ein Bußgeld.
Sicherheitshalber sollte der Vermieter die Hausordnung dem zu unterzeichnenden Mietvertrag als Anhang beifügen. Auch nachträglich darf er ohne Absprache mit den Mietern verbindliche Regeln aufstellen. Diese sind gut sichtbar im Hausflur zu platzieren und dürfen keine Pflichten einfordern (wie Schneeräumen etc.), die nicht bereits im Mietvertrag geregt sind. Sinnvoll ist der Aushang am „schwarzen Brett“ z.B. für eine zeitliche Einteilung von Kehr- oder Putzdienst.
Mieter, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit einer Abmahnung rechnen. Eine fristlose Kündigung ist nur nach sehr schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen möglich.
Quellen: BGB, deutschesmietrecht.de, das.de, meinnachbarrecht.de, wiwo.de, immonet.de, hausblick. de, mehrfamilienhaus-magazin.de