Das EU-Parlament hat die Richtlinie zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden beschlossen. Was sich für Eigentümer ändert, hängt von der Umsetzung in Deutschland ab. Was müssen Eigentümer jetzt wissen?
Laut Angaben der EU-Kommission sind Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Um die Klimaziele der EU einzuhalten, hat das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission zur Sanierung abgesegnet. Was bedeutet das für Eigentümer?
Werde ich zu Sanierungen gezwungen?
Ciarán Cuffe, Chefunterhändler der EU, sagt, dass es grundsätzlich keine Verpflichtungen zu Sanierungen für einzelne Gebäude gibt. Die konkreten Auswirkungen der Richtlinie hängen davon ab, wie die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten – also auch Deutschland – diese umsetzen.
Für die Bundesregierung besteht nun die Herausforderung, wie die Vorgabe, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent gesenkt werden muss, erfüllt werden kann.
Ein Plan sieht vor, dass zunächst die Immobilien mit der schlechtesten Energieeffizienz saniert werden; ein anderer, dass bereits gut isolierte Gebäude auf einen noch besseren Standard gebracht werden.
Gibt es Ausnahmen?
Die EU-Mitgliedstaaten können landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude von den Vorgaben ausnehmen. Ebenso können Gebäude ausgenommen werden, die unwirtschaftlich zu renovieren oder wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind wie beispielsweise Kirchen. Und auch Ferienhäuser können von der Verpflichtung befreit werden.
Verliert meine Immobilie jetzt an Wert?
Kritiker befürchten, dass bei einer Einführung von Mindeststandards bei vielen Immobilien ein starker Wertverlust droht. Ebenso sehen Kritiker eine finanzielle Überforderung bei vielen Eigentümern. Allerdings hängt auch das davon ab, wie die Bundesregierung die Richtlinie umsetzt.
Kann ich eine energetische Sanierung fördern lassen?
Für Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung gibt es staatliche Förderungen. Diese können sein: Zulagen, Steuervorteile, günstigere Zinsen oder Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind zentrale Anlaufstellen für solche Fördermittel. Darüber hinaus bieten einige Länder eigene zusätzliche Unterstützungsprogramme an. Es wird empfohlen, sich stets von einem unabhängigen Energieberater unterstützen zu lassen, den ein professioneller Makler vermitteln kann.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Immobilie von der Sanierungspflicht betroffen ist und wie diese den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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