Der Petitionsausschuss des Bundestages fordert eine neue Grundlage für die Berechnung des Mietspiegels. In der Sitzung am 14. Oktober 2015 beschlossen die Abgeordneten, dem Bundesjustizministerium eine entsprechende Petition vorzulegen.
Laut Pressedienst des Bundestages wird in der Petition gefordert, dass zur Erhebung des qualifizierten Mietspiegels sämtliche Wohnungen zu erfassen sind. Dies soll unabhängig davon gelten, ob sich der Mietzins verändert hat. Der Petitionsausschuss bemängelt, dass aktuell gleichbleibende Mieten, die im Mietspiegel dämpfend wirkten, nicht berücksichtigt werden. Derzeit werde der Durchschnitt aus neuen Mietverträgen berechnet oder aus solchen, bei welchen die Miete im Zeitraum der letzten vier Jahre gestiegen sei. „Dadurch werden alteingesessene Mieter benachteiligt, die sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können“, heißt es in der Eingabe.
Der Petitionsausschuss weist unter Hinweis auf Auskünfte des zuständigen Bauausschusses und der Bundesregierung auf gesetzliche Maßnahmen hin, die den Mietanstieg vor allem in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte eindämmen sollten. In dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz sei bereits eine Regelung zur vereinfachten Reaktion auf Mietsteigerungen eingeführt worden. Danach könnten die einzelnen Bundesländer für Gebiete mit nervösen Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung die zulässige Obergrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15% absenken. Das kürzlich in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz allerdings sehe vor, dass die Kosten der vom Vermieter eingeschalteten Makler nicht mehr auf die Wohnungssuchenden umgewälzt werden können. Weiterhin dürfe bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10% ansteigen.
Darüber hinaus werden auch weitere Maßnahmen zum Schutz der Mieter gefordert. Unter anderem hätten die Koalitionsfraktionen beschlossen, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete eine breitere Grundlage erhalten und lebensnaher dargestellt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle nun durch die Bundesregierung vorbereitet werden.