Die geplanten Eingriffsrechte gegen eine drohende Immobilienblase wird von der Kredit- und Wohnungswirtschaft als unverhältnismäßig kritisiert. Der Finanzausschuss des Bundestags berät über die Pläne sowie über Klarstellungen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR).
In einer Stellungnahme von Banken und Sparkassen heißt es, die Vorschläge im Gesetzesentwurf der Bundesregierung seien überzogen und den tatsächlichen Risiken nicht angemessen.
Der Gesetzentwurf für rein vorsorgliche Instrumente stütze sich offensichtlich auf Erfahrungen im Ausland. Dies lasse sich jedoch nur bedingt auf Deutschland übertragen. Zugleich betont die Kreditwirtschaft: “Trotz zum Teil deutlicher Preissteigerungen in einigen Ballungsgebieten liegt gegenwärtig in Deutschland keine Überhitzung des Immobilienmarktes vor.”
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen äußert sich ähnlich. Nach ihrer Auffassung besteht daher keine Notwendigkeit, im privaten Immobilienfinanzierungsgeschäft derart weitreichende Eingriffsrechte einzuführen.
Instrumente wie z.B. Fremdfinanzierungsanteil zu begrenzen sind geplant. So kann damit die Finanzaufsicht BaFin vorbeugend bei einer drohenden Immobilienblase schnell eingreifen. Höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien sollen zur Gefahrenabwehr möglich sein.
“Deutschland weist vergleichsweise stabile Immobilienmärkte auf”, so die Kreditwirtschaft. “Die Finanzierungsmodalitäten sind konservativ und durch langfristige Zins- und Tilgungsvereinbarungen geprägt.” Warum soll Deutschland ein im internationalen Vergleich ausgesprochen komplexes Instrumentarium benötigen? Die Kreditwirtschaft kritisiert, dass “andere Möglichkeiten zur Bekämpfung einer Überhitzung, wie z.B. steuerliche Änderungen, Bereitstellung von Bauland in Ballungsgebieten, Vereinfachung der Bauordnung etc.”, nicht geprüft würden.
Die Wohneigentumsquote in Deutschland sei relativ gering. Daher wirkten sich Zinsänderungen nur auf einen Teil der Haushalte aus. Typisch sei auch, dass Eigenkapital eingebracht werde.
Es soll klargestellt werden, dass eine Wertsteigerung durch Renovierung oder Baumaßnahmen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf. Dies habe lt. Kritikern die Richtlinie der Kreditvergabe eingeschränkt.