Günstige Konditionen auch nach Ablauf der Zinsbindung
Noch sind die Zinsen niedrig, aber wer weiß, wie lange diese Marktphase noch anhält? Läuft die Zinsbindung für eine Immobilienfinanzierung jetzt aus, kann der Häuslebauer für die Anschlussfinanzierung vom billigen Geld profitieren. Endet die Zinsbindung innerhalb der nächsten fünf Jahre, sollten Sie über ein sogenanntes Forward-Darlehen nachdenken.
Jetzt unterschreiben, später kassieren
Beim Forward-Darlehen liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Auszahlung der Darlehenssumme bis zu fünf Jahre. Für diese Zeit fallen keine Zinsen an, auch nicht die sonst üblichen Bereitstellungszinsen bei späterem Abruf des Geldes. Die Bank weiß ja, dass die Summe erst später ausgezahlt wird, und kann entsprechend planen. Mit der Unterschrift unter den Kreditvertrag sind die Konditionen festgezurrt, neben dem Auszahlungszeitpunkt und der Tilgung insbesondere der Zinssatz. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die vereinbarte Zinsbindung erst mit der Auszahlung, nicht schon mit der Unterschrift. Wird es also beispielsweise mit einer Aufschubzeit von fünf Jahren und einer Zinsbindung von fünfzehn Jahren genommen, sind die vereinbarten Zinsen für zwanzig Jahre sicher. Gänzlich kostenlos ist diese Absicherung aber nicht, denn auch die kreditgebende Bank weiß, dass Zinsen wieder steigen könnten. Sie berechnet deshalb einen Aufschlag auf den aktuellen Marktzins. Er beträgt üblicherweise zwischen 0,01 % und 0,03 % pro Monat, die zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung liegen. Für fünf Jahre (sechzig Monate) kommen so immerhin zwischen 0,60 % und 1,80 % zusammen.
Auch für zukünftige Bauvorhaben
Das Forward-Darlehen ist gewissermaßen eine Wette auf steigende Zinsen, erläutern die Darlehen-Spezialisten von www.darlehenvergleich.net. Steigen sie stärker als der berechnete Aufschlag, gewinnt der Kreditnehmer. Bleiben sie niedrig, ist die Bank im Vorteil. Allerdings bleibt dem Kunden dann immer noch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung. Das lohnt bei einem Unterschied zum dann üblichen Marktzins von mehr als einem Prozent, denn auf diesen Betrag ist die Vorfälligkeitsentschädigung per Gesetz begrenzt. Forward-Darlehen sind übrigens nicht nur für Anschlussfinanzierungen geeignet, auch wenn sie der wichtigste Anwendungsfall sind. Ebenso gut kann ein künftiges Bauvorhaben finanziert werden oder der Kauf einer Immobilie, der erst später vollzogen wird.