„Bei Auszug besenrein übergeben“ steht in vielen Mietverträgen. Das bedeutet nach Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund jedoch nicht, dass der Mieter direkt vor dem Termin Besen und Staubsauger schwingen muss. Steht die Wohnung vor der Übergabe zwei Wochen leer, muss der scheidende Mieter die Räume nicht nochmals putzen. Vorausgesetzt, dass die Wohnung solange sauber aussieht. Allerdings sind Mieter aber dazu verpflichtet, die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Das heißt, hat man irgendwelche Ein- oder Umbauten vorgenommen, müssen diese zurückgebaut werden.