Zum 23.12.2020 trat das neue Gesetz zur „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Doch was ändert sich für Makler, Käufer und Verkäufer mit diesem Gesetz in Bayern?
Bundeseinheitliche Regelungen für die Maklerprovision
Bisher war die Maklerprovision sehr unterschiedlich geregelt. In ganz Deutschland herrschte ein Flickenteppich, der es Käufern und Verkäufern schwer machte, den Überblick zu behalten. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Berlin oder auch Hessen mussten die Käufer die volle Maklerprovision bezahlen, sodass die Verkäufer einen Makler auch ohne Auftragskosten beauftragen konnten. In anderen Bundesländern herrschte das Bestellerprinzip, nach welchem derjenige die Kosten des Maklers zu tragen hatte, der den Makler beauftragt hat.
Standortvorteil Bundesland – ein Ende des Flickenteppichs
Das bedeutet, dass in vielen Bundesländern die Verkäufer enorme Vorteile durch die Arbeit der Makler genossen haben, während die Käufer für diese Arbeit bezahlen mussten. Dies hat mit dem neuen Maklergesetz ein Ende, das für den Verkauf von Wohnimmobilien wie Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatkäufer gilt. Der Bereich des gewerblichen Verkaufs von Gewerbe- oder Investitionsimmobilien ist von diesem Gesetz ausgeschlossen.
Eine besondere Neuerung: Der Verkäufer kann, sofern er das möchte, die gesamten Kosten des Maklers freiwillig übernehmen und somit dem Käufer einen provisionsfreien Verkauf anbieten. Diese Regelung sieht das neue Gesetz ausdrücklich vor.
Fazit: Bundesweite Angleichung ist wichtig und richtig
Mit dem neuen Maklergesetz ändert sich in einigen Bundesländern nichts. Denn in Bayern zum Beispiel war die bisherige Praxis der Makler bereits ähnlich. Hier war es ohnehin schon der Fall, dass die Provision fair zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt wurde. Jede Partei entrichtet 3% zzgl. ges. Mwst als Provision. Durch das neue Maklergesetz müssen sich nun die Verkäufer in den Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder auch Hessen neu aufstellen. Denn bis zum Jahr 2020 konnten diese die Provision von bis zu 6% zzgl. ges. Mwst direkt auf die Käufer übertragen. Eigentlich eine unfaire Praxis, da die Verkäufer somit die Leistungen des Maklers ohne ein Auftragshonorar in Anspruch nehmen konnten. Mit der neuen Maklerprovisionsteilung wird das System nicht nur fairer, sondern gleicht sich vor allem bundesweit an.