„Was für ein schön hergerichtetes altes Haus“ denkt man sich manchmal bei einem gemütlichen Spaziergang. Ein Haus, welches unter Denkmalschutz steht. Wobei der Begriff „Denkmal“ in unseren Bundesländern unterschiedlich definiert wird. Sei es, dass bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen oder ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bestehen. Oder beides.
Sowohl die Denkmalwürdigkeit wie auch die Denkmalfähigkeit muss gegeben sein. Denkmalwürdigkeit beschreibt z.B. die besondere historische Bedeutung des Gebäudes oder auch die besondere architektonische Gestaltung, auch die Bedeutung für die Prägung des Stadtbildes kann hier ein Faktor sein.
Baufällige Gebäude werden nicht als Denkmal deklariert., wenn man nach der Erhaltungsmaßnahme der Denkmalcharakter hinfällig wäre.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie ein Gebäude zum Denkmal werden kann: Durch das konstitutive System oder das deklarative System.
Erst auf Antrag wird ein Gebäude beim konstitutiven System zum Denkmal. Diesen Antrag stellt der Eigentümer. Aber auch die Denkmalschutzbehörde. Das Gebäude wird erst mit Eintragung in die Denkmalliste zum Denkmal und steht somit unter Denkmalschutz.
Rein informativen Charakter haben Gebäude, die zwar oft auch in einer Denkmalliste durch die vom Denkmalschutzgesetz definierten Vorgaben erfüllen.
Da Eigentümer eines unter Denkmalschutz gestellten Gebäudes zur Erhaltung verpflichtet sind, stellt dies oft eine große finanzielle Belastung für sie dar. Auch können Eigentümer in der Nutzung ihrer Immobilie durch den Denkmalschutz beschränkt sein. Die „Vereinigung der Landesdenkmalpfleger“ klagt an, dass Eigentümer sich nicht um unter Denkmalschutz stehende Gebäude/-teile kümmern, bis „natürliche Feinde“ dem ein Ende setzen.
Vielerorts erhalten Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten jedoch auch finanzielle Hilfen über verschiedene Programme. Hier gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, die vom Eigentümer an der Örtlichkeit bei den öffentlichen Ämtern erfragen kann. Auch gibt es steuerliche Entlastungen.
Durch diese Möglichkeiten werden auch als Kapitalanlage genutzte Denkmäler sehr attraktiv für Investoren.
Auf jeden Fall sollte man sich dringend einen Fachmann zur Seite nehmen, wenn man Eigentümer einer eventuell denkmalgeschützten Immobilie ist oder eine solche erwerben will.
Sowohl für die Sanierungsmaßnahmen als auch für die Vor- und Nachteile einer solchen besonderen Immobilie.